BGH – Lehrerbewertungen im Internet sind zulässig

23. Juni 2009

Der VI. Zivilsenat des BGH hat heute entschieden, daß die Bewertung von Lehrern durch Schüler auch im Internet grds. zulässig ist, wenn keine besonderen Umstände – wie eine unzulässige Schmähkritik oder dergleichen – vorliegen (Urteil v. 23.6.09 – VI ZR 196/08). Rechtlich wurde diese Grundsatzfrage über das Datenschutzrecht entschieden, da eine Schmähung oder Beleidigung offenbar nicht geltend gemacht worden war.

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OLG Frankfurt zur Erschöpfung bei Verkauf einer reinen Softwarelizenz

19. Mai 2009

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 12.5.09 – 11 W 15/09 - zu einer viel diskutierten Frage des Softwarerechts im Rahmen einer PKH-Entscheidung Stellung nehmen dürfen und entschieden, daß bei einem Kauf einer reinen Softwarelizenz, bei welchem die Software nicht auf einem Datenträger übergeben wird, auch keine Erschöpfung an dem urheberrechtlichen Vervielfältigungsrecht des Softwareherstellers eintritt.

Leitsatz:

Räumt ein Softwarehersteller dem Ersterwerber eine Volumenlizenz ein, so ist der Ersterwerber ohne Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, überzählige Lizenzen an Zweiterwerber zu übertragen, indem er diese zum selbständigen download ermächtigt oder ihn ein sogenanntes Echtheitszertifikat mit Produktkey überlässt.

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LG Hamburg – Pflicht des Accessproviders zur Datenspeicherung “auf Zuruf”

19. Mai 2009

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 11.3.2009 – 308 O 75/09 – entschieden, daß ein Internet-Access-Provider, der die Verbindungsdaten seiner Kunden nach Beendigung einer Sitzung grundsätzlich sofort löscht, dazu verpflichtet sein kann, diese Daten “auf Zuruf” eines Verletzten solange zu speichern, bis das Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG durchgeführt worden ist.

Leitsätze:

Ein Accessprovider, der die Verkehrsdaten einer Verbindung grundsätzlich nach dem Verbindungsende löscht mit der Folge, dass die Verkehrsdaten für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG nicht mehr zur Verfügung stehen, ist nach Darlegung der übrigen Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs für zu erwartenden Verletzungen einer konkreten urheberrechtlich geschützten Leistung in Internet-”Tauschbörsen” verpflichtet, “auf Zuruf” aus einer laufenden Verletzungsverbindung die dann noch vorhandenen Verkehrsdaten bis zur Beendigung das Auskunftsverfahren mit dem vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren vorzuhalten. Das bedingt in zumutbarem Rahmen auch die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen, um auf Zuruf zeitnah reagieren zu können.

Datenschutzrechtliche Regelungen stehen dieser Verpflichtung nicht entgegen.

Bei Weigerung des Accessproviders kann diesem im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, im Zeitpunkt des Zurufs während einer laufenden Verletzungs noch vorhandene Verkehrsdaten bis zum Abschluss des Auskunftsverfahrens zu löschen.

OLG Hamm – Zur Rechtmißbräuchlichkeit einer Abmahnung

13. Mai 2009

Das OLG Hamm hat mit Urteil v. 24.3.2009 – 4 U 211/08 – entschieden, daß die Rechtsmißbräuchlichkeit einer Abmahnung jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn kumulativ folgende Gründe vorliegen:

  • Es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Shopbetreiber und Abmahner.
  • Die Kosten der Abmahnungen übersteigen die Jahresumsätze des Shops.
  • Es handelte sich um eine Serienabmahnung mit immer gleichen Gründen und Formulierungen.

Leider liegen solche Anhaltspunkte nicht immer so klar auf der Hand.

OLG Frankfurt zu Kostenfallen im Internet

16. Februar 2009

OLG Frankfurt, Urteil v. 4.12.2008 – 6 U 186/07 sowie Urteil v. 4.12.2008 – 6  U 187/07 (beide anfechtbar).

Leitsätze:

1. Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebotes und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfallen“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen; diese Anforderungen sind im Streitfall nicht erfüllt.

2. In dem unter Ziffer 1. genannten Fall liegt ein – einen Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG begründendes – vorsätzlich wettbewerbswidriges Handeln zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern jedenfalls dann vor, wenn das Angebot von vornherein in der Absicht erfolgte, einen Teil der Verbraucher über die Entgeltlichkeit des Angebotes zu täuschen; diese Voraussetzung ist im Streitfall erfüllt.

3. Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch Verwendung einer AGB-Klausel, die den Verbraucher durch Auferlegung einer sachlich nicht gerechtfertigten Vorleistungspflicht unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB).

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google

23. Januar 2009

Der BGH hat heute eine Pressemitteilung zu drei entschiedenen Verfahren sog. “AdWord-Werbung” verkündet. Nachdem er einen Fall einer identischen Verwendung einer fremden Marke dem EuGH vorlegte, weil es evtl. an einer markenmäßigen Benutzung fehle, hat er in Entscheidung Nummer 3 deutlich gemacht, daß bei der Benutzung fremder Unternehmenskennzeichen eine Verletzung mangels Verwechslungsgefahr bereits deshalb ausscheide, weil die AdWord-Anzeige von den Suchergebnissen deutlich getrennt ist und das Kennzeichen in der Anzeige selbst nicht benutzt wird.

Da eine Verwechslungsgefahr bei der Verwendung eines mit einer Marke identischen Zeichens nicht erforderlich ist, konnte diese Lösung dort nicht bemüht werden. Jedoch hat der BGH Zweifel, ob aufgrund der gleichen Umstände die Herkunftsfunktion einer Marke vielleicht gar nicht tangiert sein könnte. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn man eine Verletzung der “Werbefunktion” einer Marke nicht auch ausreichen ließe. Diese Entscheidung soll nun der EuGH treffen, da es sich beim Markengesetz insoweit um eine Transformation der Markenrichtlinie handelt.

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EuGH: Keine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer im Impressum

16. Oktober 2008

Mit Urteil vom 16.10.2008 – C-298/07 (Volltext) hat der EuGH entschieden, daß ein Impressum auf einer geschäftlichen Homepage nicht zwingend die Angabe einer Telefonnummer zu enthalten hat. Diese muß einem Nutzer aber auf Anfrage mitgeteilt werden.

“Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.”

Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS – Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-out”-Erklärung

16. Juli 2008

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.7.2008 – VIII ZR 348/06 – darüber zu entscheiden, ob die Einwilligung in die Zusendung von E-Mail und SMS zulässig ist, wenn diese Einwilligung bereits mit der Unterschrift als erteilt gelten soll und ein Häkchen erforderlich ist, falls man widersprechen möchte (sog. Opt-Out-Regelung). Dieser Vorgehensweise hat der BGH mit seinem Urteil nunmehr eine Absage erteilt. Damit dürfte auch im Onlinebereich die Verwendung eines sog. vorselektierten Kästchens unzulässig sein.

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 135/2008:

“Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet.

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Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

14. Juli 2008

wurde am 11.7.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die bereits geschilderten Änderungen – insbesondere im Urheberrecht (100 Euro Abmahnung etc.) – gem. Artikel 10 dieses Gesetzes am 1.9.2008 in Kraft treten. § 97a Abs.2 UrhG lautet sodann wie folgt:

“Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.”

Man darf gespannt sein, wie die Rechtsprechung die unbestimmten Rechtsbegriffe “einfach gelagerte Fälle”, “unerhebliche Rechtsverletzung” und “außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” ausfüllen wird.

BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

30. April 2008

Aus der Pressemitteilung des BGH vom 30.4.2008:

“Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.

Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke “ROLEX”. Sie sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten betriebenen Internet-Plattform “ricardo” hatten Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.

Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders lautende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Jahre 2004 aufgehoben hatte (BGH, Urt. v. 11.3.2004 – I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 – Internet-Versteigerung I).

Der Bundesgerichtshof hat das Verbot nunmehr beschränkt auf das konkret beanstandete Verhalten bestätigt.

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