EuGH: Keine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer im Impressum

16. Oktober 2008

Mit Urteil vom 16.10.2008 - C-298/07 (Volltext) hat der EuGH entschieden, daß ein Impressum auf einer geschäftlichen Homepage nicht zwingend die Angabe einer Telefonnummer zu enthalten hat. Diese muß einem Nutzer aber auf Anfrage mitgeteilt werden.

“Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.”

Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-out”-Erklärung

16. Juli 2008

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.7.2008 - VIII ZR 348/06 - darüber zu entscheiden, ob die Einwilligung in die Zusendung von E-Mail und SMS zulässig ist, wenn diese Einwilligung bereits mit der Unterschrift als erteilt gelten soll und ein Häkchen erforderlich ist, falls man widersprechen möchte (sog. Opt-Out-Regelung). Dieser Vorgehensweise hat der BGH mit seinem Urteil nunmehr eine Absage erteilt. Damit dürfte auch im Onlinebereich die Verwendung eines sog. vorselektierten Kästchens unzulässig sein.

Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 135/2008:

“Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet.

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Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

14. Juli 2008

wurde am 11.7.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die bereits geschilderten Änderungen - insbesondere im Urheberrecht (100 Euro Abmahnung etc.) - gem. Artikel 10 dieses Gesetzes am 1.9.2008 in Kraft treten. § 97a Abs.2 UrhG lautet sodann wie folgt:

“Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.”

Man darf gespannt sein, wie die Rechtsprechung die unbestimmten Rechtsbegriffe “einfach gelagerte Fälle”, “unerhebliche Rechtsverletzung” und “außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” ausfüllen wird.

BGH bestätigt Haftung eines Internetauktionshauses für Markenverletzungen

30. April 2008

Aus der Pressemitteilung des BGH vom 30.4.2008:

“Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.

Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke “ROLEX”. Sie sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten betriebenen Internet-Plattform “ricardo” hatten Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.

Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders lautende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Jahre 2004 aufgehoben hatte (BGH, Urt. v. 11.3.2004 – I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 – Internet-Versteigerung I).

Der Bundesgerichtshof hat das Verbot nunmehr beschränkt auf das konkret beanstandete Verhalten bestätigt.

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Keine Nutzungsentschädigung bei einem Umtausch defekter Geräte

17. April 2008

Nach einem von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen erstrittenen Urteil vor dem EuGH vom 17.4.2008 darf ein Verkäufer keine Nutzungsentschädigung von einem Käufer für ein wegen eines Defektes umgetauschtes Gerät verlangen. Entsprechende Vorschriften im deutschen Recht seien anzupassen.

“Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.”

Quelle: Urteil des EuGH vom 17.4.2008, Az.: C-404/06

Haftung von eBay bei “Namensklau” im Internet

11. April 2008

Der BGH hatte mit Urteil vom 10.4.2008 - I ZR 225/05 - mal wieder darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Auktionsplattform Ebay als mittelbarer Störer für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden kann. Der Grund für eine mögliche Haftung lag im vorliegenden Fall darin, daß Ebay bei der Anmeldung eines neuen Nutzers grds. keine Identitätsprüfung vornimmt. Dabei stand konkret gar nicht zur Debatte, ob generell eine solche Prüfung vorzunehmen ist, sondern ob dies dann der Fall ist, wenn sich jemand scheinbar erneut bei Ebay anmeldet, dessen Daten bereits einmal mißbraucht worden sind und es somit nicht ausgeschlossen werden kann, daß dies erneut geschieht.

Nach der nachfolgend abgedruckten Pressemitteilung - die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus - ist der BGH entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung nicht der Ansicht, daß Ebay eine generelle Überwachungspflicht bereits bei der Anmeldung trifft. Ob eine solche Pflicht zumindest nach einer ersten gemeldeten Rechtsverletzung im zu entscheidenden Fall angenommen werden kann, konnte nicht abschließend beurteilt werden, da offenbar zu der technischen Möglichkeit sowie Zumutbarkeit nichts vorgetragen war.

Wieder einmal möchte der BGH offenbar keine Prüfung verlangen, die das Geschäftsprinzip von Ebay zu stark tangieren würde.

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Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums

11. April 2008

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG) verabschiedet. Dieses Gesetz enthält einige Neuerungen, die speziell für den Bereich der illegalen Nutzung von Internettauschbörsen relevant sind. Zum Inhalt des Gesetzes im Einzelnen äußert sich das Bundesjustizministerium wie folgt (Ausschnitt aus der Pressemitteilung):
  • “Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
    Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.

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Das Finanzamt auf den Spuren von Internet-Verkäufern

18. März 2008

Bekanntlich versuchen viele Ebay-Verkäufer die gesetzlichen Verbraucherrechte wie das Widerrufsrecht, aber auch die Gewährleistungsrechte, dadurch zu umgehen, indem sie als private Verkäufer auftreten. Andere wiederum haben erst privat verkauft und dann gar nicht gemerkt, daß ihre Tätigkeit einen Umfang angenommen hat, der mittlerweile als gewerblich einzustufen ist.

Dies kann zum einen zur Folge haben, daß von einem gewerblichen Konkurrenten plötzlich eine Abmahnung ins Haus geflattert kommt. Gründe für eine Abmahnung gibt es in solchen Fällen schließlich reichlich.

Zum anderen - und dies ist noch weitgehend unbekannt - haben auch die Steuerbehörden ein vitales Interesse an und ein Auge auf derartige Verkäufer. Diese scannen nach eigenen Angaben mittels einer speziellen Software mittlerweile 100.000 Internetseiten täglich. Dazu nachfolgend die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/7978) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/7782.

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Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

11. März 2008

Bundesministerin Brigitte Zypries und Bundesminister Horst Seehofer haben heute ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • “Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Unerlaubte Telefonwerbung wird besonders häufig bei den genannten Waren und Dienstleistungen genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene Verträge beseitigt werden, so dass die Verbraucher auch solche Verträge widerrufen können. Es wird für das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die geplante Regelung ermöglicht es dem Verbraucher, an dem Vertrag festzuhalten, wenn er dies möchte.

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Neue Musterwiderrufsbelehrung zum 1.4.2008

10. März 2008

Die neue Musterwiderrufsbelehrung soll nun zum 1.4.2008 in Kraft treten, meldet das shopbetreiber-blog. Allerdings ohne die Verpflichtung zur Beifügung des viel kritisierten Anhangs. Alles weitere dort. Hoffentlich ist das Datum kein schlechtes Omen.

Update vom 13.3.2008:

Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen.

Pressemitteilung des BMJ vom 12.3.2008

Neufassung der Musterbelehrung